Die frühzeitige Inanspruchnahme des Steuerberaters als Unternehmensberater sowie die rechtzeitige Einleitung geeigneter Maßnahmen helfen, eine Krise im Unternehmen von vornherein zu vermeiden.

Ist Ihr Unternehmen bereits in eine Schieflage - oder schwere Krise geraten, können wir mit der Sanierungsfähigkeitsprüfung und der Erstellung eines Sanierungskonzeptes bzw. Insolvenzplanes beauftragt werden.

Grundsätzlich gibt es drei Ansätze:

  • Liquidation

  • Sanierung oder

  • Investition und Finanzierung

 

Tipp:

Um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu vermeiden, kann der Unternehmer den Steuerberater mit der Prüfung der Vor- und Nachteile eines außergerichtlichen Vergleichs sowie mit der Erstellung eines Unternehmenskonzeptes beauftragen. In der Sache entspricht das Unternehmenskonzept dem Insolvenzplan (siehe obiger Abschnitt).